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Berliner Heerstraße 62, 38104 Braunschweig

Warum zum Verkehrsübungsplatz?

Bevor es auf die Straße geht, schaffen wir die perfekte Grundlage. Unser Verkehrsübungsplatz in Braunschweig bietet Ihnen eine sichere und realitätsnahe Umgebung, um ungestört Fahrpraxis zu sammeln. Ob die ersten Lenkversuche, das sichere Anfahren am Berg oder das stressfreie Einparken – hier können Sie fehlerfrei lernen und Selbstvertrauen aufbauen. Machen Sie sich bereit für den echten Verkehr, in Ihrem Tempo und mit voller Kontrolle.

Übungsmöglichkeiten

- Anfahren am Berg

- Parken in einer Parkbucht

- Paralleles Parken

- Verkehrskreisel / Kreisverkehr
- Kuppe mit Vorrang des Gegenverkehrs

- Breite/Große Übungsstrecken

- Rechts-vor-Links Situation
- Verschiedene Kurvenstrecken
- Üben mit dem Anhänger

Üben ohne Druck

Fernab vom hektischen Stadtverkehr können Sie in Ruhe alle wichtigen Fahrmanöver trainieren.

Realitätsnah

Unser Übungsplatz ist kein leerer Parkplatz, sondern bildet typische Verkehrssituationen realitätsnah ab.

Mietfahrzeug

Kein eigenes Fahrzeug? Üben Sie gerne mit unserem Seat Arosa (ohne Servo) für wichtige erste Erkenntnisse!

Günstig

Der Verkehrsübungsplatz ist Ihre Chance, typische Anfängerfehler kostengünstig und stressfrei zu beseitigen, bevor sie in der Fahrschule teuer werden. Jeder Fehlgriff, jedes Abwürgen oder fehlerhafte Parkmanöver, das Sie bei uns für nur 60 Minuten / 15 Euro üben und korrigieren, spart Ihnen wertvolle Fahrstunden im öffentlichen Verkehr.

Preise

Eintritt
15,00 € / 60 min
Leichter Anhänger
5,00 € / 60 min
Mietfahrzeug
25,00 € / 60 min
10er-Karte
120,00 €

Mausehund Fahrschüler

Eintritt10,00 € / 60 min
Leichter AnhängerKostenlos
Mietfahrzeug25,00 € / 60 min
10er-Karte80,00 €

Öffnungszeiten

FREITAG

14 – 19 Uhr


SaMSTAG

9 – 19 Uhr

SONNTAG

9 – 19 Uhr

FEIERTAGE

9 – 19 Uhr

*) Im Winter andere Öffnungszeiten!

Platzordnung/AGB

    Mit Betreten, Befahren oder sonstiger Benutzung des Verkehrsübungsplatzes Braunschweig/Volkmarode der Fahrschule Mausehund (nachfolgend „Anlage“) wird diese Platzordnung der Verkehrsübungsplatz Braunschweig/Volkmarode der Fahrschule Mausehund (nachfolgend „Betreiber“) anerkannt und Vertragsbestandteil:
  1. Die Benutzung der Anlage ist nur gestattet, nach vorheriger Anmeldung beim Personal des Übungsplatzes, ab einem Mindestalter der übenden Person von 16 ½ (Klasse B) Jahren (durch Lichtbildausweis nachzuweisen), Klasse A oder A2 Mindestalter 17½ , Klasse A1 oder AM Mindestalter 15½ im Beisein einer Begleitperson, die 

eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse  oder gleichwertig nachweist und

während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Kraftfahrzeuges neben der übenden Person mitfährt und die Verantwortung für die übende Person trägt (bei Krafträdern wird neben her gegangen) mit einem amtlich zugelassenen und verkehrssicheren Kraftfahrzeug/Kraftrad nach Entrichtung der Benutzungsgebühr (gemäß Aushang) für die gebuchte Zeitdauer.

2. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. 

3. Auf der Anlage sind die Anweisungen des Personals, die Bestimmungen der StVO sowie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h stets einzuhalten.

4. Auf der Anlage ist es untersagt, Personen unter 15 Jahren fahren zu lassen, andere Kraftfahrzeuge zu überholen, die asphaltierten Flächen zu verlassen, das Kraftfahrzeug außerhalb dafür vorgesehener Flächen zu verlassen, das Kraftfahrzeug außerhalb dafür vorgesehener Flächen zu parken oder zu halten, die Fahrbahnen zu begehen, Abfall an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen und zu rauchen, Alkohol, Drogen und/oder sonstige Rauschmittel zu konsumieren.

5. Zuwiderhandlungen jeder Art gegen diese Platzordnung können mit einem sofortigen Platzverweis geahndet werden. Bei Erteilung eines Platzverweises besteht kein Anspruch auf eine auch nur anteilige Rückerstattung der Benutzungsgebühr.

    6. Jeden Schadensfall, auch Beschädigungen von Verkehrszeichen und Einrichtungen der Anlage, hat der Benutzer der Anlage dem Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden. Jeder Benutzer der Anlage haftet für von ihm verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sach- und Personenschäden sind gegenüber dem Schadensverursacher geltend zu machen. Der Betreiber hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und übernimmt keine (Mit-)Haftung für fahrbedingte Unfälle.

7. Die Haftung des Betreibers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:

- Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

- Unberührt bleibt ferner die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer der Anlage regelmäßig vertrauen darf, die allerdings auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt ist.

- Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

    8. Informieren sie sich bei Ihrer KFZ Versicherung vor befahren des Platzes ob Ihre Versicherung das Befahren eines Übungsplatzes abdeckt.

    9. Die Preise auf dem Aushang sind für jeweils 60 min und jede angefangene Stunde wird voll berechnet

Kontaktanfrage

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